29. April 2024
Leinenpflicht, Hundekot & Co. - was Hundehalter/innen im öffentlichen Raum beachten müssen.
Für viele gilt er als der „treueste Freund des Menschen“: Der Hund ist eines der beliebtesten Haustiere in Deutschland und bereitet „Herrchen“ und „Frauchen“ oft große Freude. Gerade im öffentlichen Raum dürfen Vierbeiner aber gleichzeitig nicht zum Ärgernis oder zur Gefahr für Mitmenschen werden.
Da es in letzter Zeit immer wieder zu Beschwerden aus der Bevölkerung kommt, vor allem in Bezug auf freilaufende Hunde, möchte die Energiestadt Lichtenau alle Hundehalterinnen und Hundehalter erinnern, dass es Vorschriften gibt, die einzuhalten sind. „Gegenseitige Rücksichtnahme bleibt das A und O für gutes Zusammenleben in unserem Stadtgebiet“, betont Bürgermeisterin Ute Dülfer.
Nach dem Landeshundegesetz NRW sowie nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Energiestadt Lichtenau sind Hunde so zu halten sind, dass niemand von ihnen belästigt oder gefährdet wird. Dies beinhaltet auch, dass Hunde innerhalb bebauter Ortslagen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine zu führen sind.
Außerhalb bebauter Ortslagen (z.B. in der Feldflur) sollten Hunde nur freilaufen, wenn sie jederzeit abrufbar sind, das heißt zuverlässig gehorchen. Wenn sich andere Personen oder Hundehalter/innen nähern oder sichtbar werden, sollte der Hund umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden. Besonders bei nicht gut überschaubaren Bereichen ist Vorsicht geboten.
Beim Ausführen ist auch zu beachten, dass der vom eigenen Hund hinterlassene Hundekot entsprechend durch den/die Halter/in zu beseitigen ist.
Wenn sich Hundehalterinnen und -halter diese Vorgaben bewusstmachen und sich daran halten, kommen Konflikte mit anderen Hundehaltern, Nicht-Hundehaltern oder gar mit dem Ordnungsamt der Energiestadt Lichtenau erst gar nicht auf und die Freude am Vierbeiner bleibt.