06. Dezember 2024
Für den Schiedsamtsbezirk Lichtenau II (Atteln, Blankenrode, Dalheim, Henglarn, Husen und Lichtenau) wird eine ehrenamtliche Schiedsperson gesucht, die außergerichtlich einfache Streitfälle schlichtet.
Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Lichtenau für die Dauer von fünf Jahren gewählt und von der Leitung des Amtsgerichtes vereidigt. Die gewählte Schiedsperson wird gleichzeitig zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I gewählt.
Schiedspersonen kommen immer dann ins Spiel, wenn im Streit liegende Parteien ihre Aus-einandersetzung unbürokratisch und kostensparend vor Ort beilegen wollen oder wenn ein Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Schiedsmänner und -frauen schlichten insbesondere bei Nachbarschaftskonflikten und kleineren Delikten. Ihr schlichtender Einsatz dient dem Ziel, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die die Interessen beider Streitparteien berücksichtigt.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeig-net sein. Wichtig sind neben dem Rechtsempfinden sowie einer guten Menschenkenntnis ebenfalls Geduld und Einfühlungsvermögen. Die Schiedsperson soll mindestens 25 Jahre alt, jedoch das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Schiedsamtsbezirk II (Atteln, Blankenrode, Dalheim, Henglarn, Husen und Lichtenau) wohnen. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
Allgemeine Informationen zum Schiedsamt gibt es im Internet unter www.schiedsamt.de.
Interessierte können bis zum 15.02.2025 eine schriftliche formlose Bewerbung einreichen an die:
Energiestadt Lichtenau
Fachbereich Ordnung und Soziales
Lange Straße 39
33165 Lichtenau