Hier können Sie sich über die in der Offenlegung befindlichen Bauleitplanverfahren der Energiestadt Lichtenau informieren und die Planunterlagen einsehen.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Auslegungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen möglichst elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.