wenn möglich zusätzl. Scheidungs-, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch mitbringen
Personalausweis: Adressänderung durch Aufkleber
Reisepass: Wohnortänderung durch Aufkleber
Ab 16 Jahren kann die Anmeldung alleine durchgeführt werden.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitgliedern vorspricht. Bei Kindern über 18 Jahren, die vor und nach der Anmeldung mit den Eltern unter der gleichen Adresse wohnen, können die Eltern mit Vollmacht die Anmeldung vornehmen.
Bei Minderjährigen (Eltern getrennt lebend mit gemeinsamen Sorgerecht) kann ein Elternteil mit einer formlosen Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorsprechen.
Armeeangehörige und deren Familienmitglieder unterliegen nicht der Meldepflicht. Sie können sich hier melden, müssen aber nicht.
Wenn Sie aus Lichtenau wegziehen, müssen Sie sich nur dann melden, wenn Sie im Inland keine neue Wohnung beziehen, also bei Wegzug ins Ausland. In diesem Fall melden Sie Ihre Wohnung bitte vor dem Umzug oder innerhalb einer Woche persönlich, schriftlich (per Post oder E-Mail) oder durch eine bevollmächtigte Person im Fachbereich 4 -Bürgerbüro- ab.
Bei Familien kann die Abmeldung von einem Erwachsenen mit den Ausweisen der anderen Familienmitgliedern vorgenommen werden.
Eine Abmeldung ist auch dann erforderlich, wenn sie z.B. obdachlos werden oder noch keine neue Wohnung im Inland gefunden wurde.
Durch einen Aufkleber auf dem Personalausweis wird die Adresse geändert.
Ab 16 Jahren kann die Ummeldung allein vom Jugendlichen gemacht werden.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht.
Bei Ummeldung eines Kindes, bei dem die Eltern sich das Sorgerecht teilen, genügt die formlose Bestätigung des anderen Elternteils.
Möchten Sie als Ausländer/in einen Wohnsitz in Lichtenau anmelden, müssen Sie unbedingt vorab einen Termin mit unserem Bürgerbüro vereinbaren.