Hier können Sie sich über die in der Offenlegung befindlichen Bauleitplanverfahren der Energiestadt Lichtenau informieren und die Planunterlagen einsehen.
Es wird darauf hingewiesen,
Die frühzeitige Beteiligung erfolgt in der Zeit vom 23.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025. Bitte beachten Sie das Amtsblatt Nr. 10 der Energiestadt Lichtenau.
Der Rat der Energiestadt Lichtenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.03.2025 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 132. Änderung des Flächennutzungsplans der Energiestadt Lichtenau beschlossen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB erfolgte am 17.03.2025 im Amtsblatt Nr. 4 des Jahrgangs 2025.
Ziel der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, im Sinne einer „Positivplanung“ zusätzliche Flächen für die Nutzung von Windenergie in der Gemarkung Kleinenberg planungsrechtlich auszuweisen und abzusichern. Anlass sind Planungen der Bürgerwind Kleinenberg GmbH & Co. KG für den Bau von sieben Windenergieanlagen im Südwesten des Gebietes der Energiestadt Lichtenau bzw. nördlich der Ortschaft Kleinenberg und östlich der Bundesstraße B 68.
Der räumliche Geltungsbereich der o.g. Flächennutzungsplanänderung ist im beigefügten Lageplan, der keine Planaussagen enthält, gekennzeichnet. Er setzt sich aus sieben Teilflächen zusammen und weist eine Größe von rund 21,44 ha auf.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sollen die Bürger frühzeitig über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie über etwaige Planungsalternativen unterrichtet werden. Zudem soll den Bürgern Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung und Erörterung gegeben werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB dient in diesem Sinne dazu, in einem frühen Verfahrensstadium die relevanten privaten Belange möglichst umfassend zu sammeln und damit eine ordnungsgemäße Abwägungsentscheidung der Gemeinde nach § 1 Abs. 7 BauGB zu ermöglichen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für die o.g. Flächennutzungsplanänderung wird in folgenden Formen durchgeführt:
(1) Veröffentlichung der Planunterlagen / Vorentwürfe im Internet und öffentliche Auslage im Rathaus
(2) Durchführung einer Bürgerversammlung / Infoabends Windenergie
Zu 1: Veröffentlichung der Planunterlagen / Vorentwürfe im Internet und öffentliche Auslage im Rathaus
Die Planunterlagen des Vorentwurfes der 132. Änderung des Flächennutzungsplans der Energiestadt Lichtenau „Bürgerwind Kleinenberg“ werden in der Zeit vom
23.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025
auf der Internetseite der Energiestadt Lichtenau unter der folgenden Adresse veröffentlicht: https://www.lichtenau.de/de/bauen/offenlegungen.php
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen des Vorentwurfes der 132. Änderung des Flächennutzungsplans der Energiestadt Lichtenau „Bürgerwind Kleinenberg“ im Rathaus der Energiestadt Lichtenau im Zimmer 12 (Lange Straße 39, 33165 Lichtenau, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen, Digitalisierung) während der Dienststunden öffentlich aus:
Montag - Freitag: 8.00–12.00 Uhr
Montags und dienstags: 13.30–16.00 Uhr
Donnerstags: 13.30–18.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die Planunterlagen sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalens zugänglich unter: https://www.bauleitplanung.nrw.de/
Zu 2: Durchführung einer Bürgerversammlung / Infoabends Windenergie
Die Stadtverwaltung Lichtenau lädt alle Interessierten am 03.07.2025 im Zeitraum 18-20 Uhr in das Technologiezentrum Lichtenau (Leihbühl 21, 33165 Lichtenau) ein und bietet die Möglichkeit sich über den aktuellen Stand der Windkraftplanung zu informieren. Speziell werden die Flächen nördlich von Kleinenberg (132. Flächennutzungsplanänderung) und nord-westlich von Holtheim (133. Flächennutzungsplanänderung) vorgestellt. Zudem wird auch die geplante Erweiterung des Windparks Nähe Dalheim (134. Flächennutzungsplanänderung) vorgestellt, bei welcher die frühzeitige Beteiligung nach BauGB in Zukunft noch durchzuführen ist. Alle Interessierten haben die Möglichkeit sich direkt mit der Verwaltung sowie den Investoren auszutauschen. Der Informationsabend wird ohne Tagesordnungspunkte und im Messecharakter ablaufen, daher sind Besucher jederzeit von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr willkommen.
Hinweise zum Verfahren der frühzeitigen Beteiligung:
Die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass die Öffentlichkeit während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Gelegenheit hat, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Bereiches in Frage kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, diese zu erörtern und sich zu dieser zu äußern
- dass Stellungnahmen elektronisch (bauen@lichtenau.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich) abgegeben werden können
- dass sich an die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB anschließt (Zeitpunkt wird im weiteren Verfahren bekannt gemacht)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Wir weisen darauf hin, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mailadresse) zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Zuge des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
gez.
Ute Dülfer
Bürgermeisterin
Die frühzeitige Beteiligung erfolgt in der Zeit vom 23.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025. Bitte beachten Sie das Amtsblatt Nr. 10 der Energiestadt Lichtenau.
Der Rat der Energiestadt Lichtenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.03.2025 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 133. Änderung des Flächennutzungsplans der Energiestadt Lichtenau beschlossen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB erfolgte am 17.03.2025 im Amtsblatt Nr. 4 des Jahrgangs 2025.
Ziel der 133. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, im Sinne einer „Positivplanung“ zusätzliche Flächen für die Nutzung von Windenergie in den Gemarkungen Lichtenau und Holtheim planungsrechtlich auszuweisen und abzusichern. Anlass sind Planungen der Bürgerwindpark Am Alten Postweg GbR für den Bau von vier Windenergieanlagen nordwestlich der Ortschaft Holtheim zwischen Landesstraße L 817 und Kreisstraße K 25.
Der räumliche Geltungsbereich der o.g. Flächennutzungsplanänderung ist im beigefügten Lageplan, der keine Planaussagen enthält, gekennzeichnet. Er setzt sich aus drei Teilflächen zusammen und weist eine Größe von rund 7,39 ha auf.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sollen die Bürger frühzeitig über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie über etwaige Planungsalternativen unterrichtet werden. Zudem soll den Bürgern Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung und Erörterung gegeben werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB dient in diesem Sinne dazu, in einem frühen Verfahrensstadium die relevanten privaten Belange möglichst umfassend zu sammeln und damit eine ordnungsgemäße Abwägungsentscheidung der Gemeinde nach § 1 Abs. 7 BauGB zu ermöglichen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für die o.g. Flächennutzungsplanänderung wird in folgenden Formen durchgeführt:
(1) Veröffentlichung der Planunterlagen / Vorentwürfe im Internet und öffentliche Auslage im Rathaus
(2) Durchführung einer Bürgerversammlung / Infoabends Windenergie
Zu 1: Veröffentlichung der Planunterlagen / Vorentwürfe im Internet und öffentliche Auslage im Rathaus
Die Planunterlagen des Vorentwurfes der 133. Änderung des Flächennutzungsplans der Energiestadt Lichtenau „Bürgerwindpark Alter Postweg“ werden in der Zeit vom
23.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025
auf der Internetseite der Energiestadt Lichtenau unter der folgenden Adresse veröffentlicht: https://www.lichtenau.de/de/bauen/offenlegungen.php
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen des Vorentwurfes der 133. Änderung des Flächennutzungsplans der Energiestadt Lichtenau „Bürgerwindpark Alter Postweg“ im Rathaus der Energiestadt Lichtenau im Zimmer 12 (Lange Straße 39, 33165 Lichtenau, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen, Digitalisierung) während der Dienststunden öffentlich aus:
Montag - Freitag: 8.00–12.00 Uhr
Montags und dienstags: 13.30–16.00 Uhr
Donnerstags: 13.30–18.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die Planunterlagen sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalens zugänglich unter: https://www.bauleitplanung.nrw.de/
Zu 2: Durchführung einer Bürgerversammlung / Infoabends Windenergie
Die Stadtverwaltung Lichtenau lädt alle Interessierten am 03.07.2025 im Zeitraum 18-20 Uhr in das Technologiezentrum Lichtenau (Leihbühl 21, 33165 Lichtenau) ein und bietet die Möglichkeit sich über den aktuellen Stand der Windkraftplanung zu informieren. Speziell werden die Flächen nördlich von Kleinenberg (132. Flächennutzungsplanänderung) und nord-westlich von Holtheim (133. Flächennutzungsplanänderung) vorgestellt. Zudem wird auch die geplante Erweiterung des Windparks Nähe Dalheim (134. Flächennutzungsplanänderung) vorgestellt, bei welcher die frühzeitige Beteiligung nach BauGB in Zukunft noch durchzuführen ist. Alle Interessierten haben die Möglichkeit sich direkt mit der Verwaltung sowie den Investoren auszutauschen. Der Informationsabend wird ohne Tagesordnungspunkte und im Messecharakter ablaufen, daher sind Besucher jederzeit von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr willkommen.
Hinweise zum Verfahren der frühzeitigen Beteiligung:
Die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass die Öffentlichkeit während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Gelegenheit hat, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Bereiches in Frage kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, diese zu erörtern und sich zu dieser zu äußern
- dass Stellungnahmen elektronisch (bauen@lichtenau.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich) abgegeben werden können
- dass sich an die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB anschließt (Zeitpunkt wird im weiteren Verfahren bekannt gemacht)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Wir weisen darauf hin, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mailadresse) zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Zuge des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
gez.
Ute Dülfer
Bürgermeisterin