Auf dem Weg zur Klimaneutralität kommt der Windenergie eine entscheidende Rolle zu.
Um den Ausbau zu beschleunigen sind durch die Bundesregierung Ziele für die Bundesländer festgelegt worden. Das Land NRW möchte diese Ziele zeitnah erfüllen und lässt durch die jeweiligen Bezirksregierungen Pläne erstellen.
Neben diesen sogenannten „Regionalplänen“ haben Kommunen die Möglichkeit, weitere Flächen über eine eigene Planung, die „Positivplanung“ auszuweisen.
Ein Regionalplan ist ein Planungsinstrument, das die langfristige Entwicklung einer Region steuert. Er legt fest, welche Flächen für welche Zwecke genutzt werden können, z. B. für Wohnen, Gewerbe oder Naturschutz. Auch regionale Vorranggebiete für Windenergie sind in dieser Planung festgelegt. Der Regionalplan wird von den zuständigen Bezirksregierungen erstellt und ist seitens der Kommunen zu beachten und zu berücksichtigen. Für das Stadtgebiet Lichtenau gilt der jeweils gültige Regionalplan der Bezirksregierung Detmold.
Im Februar 2023 ist das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft getreten, um den Ausbau der Windenergie an Land zu fördern. Damit wurden den Bundesländern verbindliche Flächenziele vorgegeben, an die sich jedes Land halten muss. In Nordrhein-Westfalen muss mindestens 1,8 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Lichtenau fällt in die Planungsregion der Bezirksregierung Detmold. Für diese Region müssen mindestens 13.888 Hektar für Windenergie ausgewiesen werden.
Die Bezirksregierung Detmold spielt daher eine zentrale Rolle beim Ausbau der Windenergie bei uns vor Ort. Sie ist dafür zuständig, die von der Bundesregierung geforderten Flächen für Windkraft in der Region über den Regionalplan festzusetzen. Mit den dort festgelegten Windenergiegebieten will man das angestrebte Ziel für die Region erreichen.
Im Oktober 2023 hat die Bezirksregierung Detmold einen ersten Entwurf zu ihren Planungen veröffentlicht. Für das Stadtgebiet Lichtenau wären laut diesem Arbeitspapier praktisch alle denkbaren Windenergieflächen im Stadtgebiet ausgewiesen worden. Unsere Heimat hätte nach diesen Plänen eine starke Belastung erfahren.
In der nachfolgenden Zeit hat die Stadtverwaltung viele Gespräche mit der Bezirksregierung Detmold geführt. Dabei konnte sie ihren Standpunkt erklären und deutlich machen, warum das erste Arbeitspapier problematisch war. Die Kritikpunkte der Energiestadt Lichtenau und anderer Kommunen wurden abgewogen und die Flächenplanung überarbeitet. Die bereits bestehenden Windparks im Stadtgebiet Lichtenau wurden in der Planung berücksichtigt.
Der Regionalplan OWL der Bezirksregierung Detmold ist am 04.04.2025 in Kraft treten.
Über die Regionalplanung hinaus, verfügen auch die Städte und Gemeinden über ein Planungsinstrument für die Ausweisung von Gebieten für die Windenergie: die sogenannte „Positivplanung“. Mit der Positivplanung können auf kommunaler Ebene Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden, ohne dass das bestehende Planungskonzept für die Windkraft in der Region überarbeitet werden muss. Die „Positivplanung“ kann parallel zur Planung der Bezirksregierung Detmold durchgeführt werden und auch nach dem Erreichen der Flächenziele weiterlaufen.
Lichtenau ist ein gut geeigneter Standort für die Windkraft, vor allem aufgrund des großflächigen Stadtgebiets, der darin konzentrierten Ortschaften und des hohen Windaufkommens. Die derzeitige rechtliche Entwicklung in Sachen Windenergie (aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung) lässt auch absehen, dass ein weiterer Ausbau unvermeidlich ist. Damit ist sicher, dass im Stadtgebiet Lichtenau zukünftig weitere Windenergieanlagen gebaut werden.
Die Energiestadt Lichtenau möchte deshalb mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten den Ausbau so weit wie möglich lenken. Die Stadtverwaltung Lichtenau hat in enger Zusammenarbeit mit den politischen Vertreter:innen beschlossen, gezielt weitere Flächen für Windenergie über die Positivplanung auszuweisen. Lichtenau möchte damit nicht nur einen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern hat so die Chance, den Ausbau aktiv und vor allem selbstbestimmt umzusetzen.
Während der Erarbeitung der Flächenpläne im Rahmen der Regionalplanung haben sich die Stadtverwaltung und die politischen Vertreter:innen in Lichtenau unter Hinzuziehung von Fachanwält:innen intensiv damit auseinandergesetzt, welche Flächen für Windenergie sinnvoll sein könnten. Dabei wurden konkrete Aspekte ermittelt, die bei der Flächenauswahl eine besondere Rolle spielen könnten. Anhand dieser Aspekte wurden verschiedene Flächen ermittelt und ihre Eignung untereinander abgewogen. Am Ende dieses Verfahrens standen die möglichen Windenergieflächen, für die Anfang März 2025 Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden.
Folgende Aspekte sind im Prozess der Flächenplanung betrachtet worden:
Bis schließlich Windenergiegebiete im Rahmen einer Positivplanung ausgewiesen und Anlagen gebaut werden können, sind viele Schritte nötig. Eine wichtige rechtliche Grundlage dafür ist zunächst das „Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans“. Dieser Prozess wird in mehreren Schritten durchgeführt, einschließlich Umweltprüfungen und der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden. Änderungen verschiedener Art können sich während dieses Prozesses ergeben. Auch eine Einstellung der Planungen ist nicht ausgeschlossen.
Wenn die Änderung des Flächennutzungsplans dann schließlich erfolgt, ist dies nur der erste Teilschritt bis zur Errichtung von Windenergieanlagen. Anschließend sind (immissionsschutzrechtliche) Genehmigungsverfahren für die beantragten Anlagen nötig, die durch den Kreis Paderborn geführt werden. Innerhalb dieser Genehmigungsverfahren wird insbesondere die Zulässigkeit der Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die Umwelt und die Bevölkerung umfassend geprüft.
Am 06.03.2025 hat der Rat der Energiestadt Lichtenau zunächst einmal die sogenannten „Aufstellungsbeschlüsse“ gefasst. Mit diesen wurden die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans formell eingeleitet (130.-134. Flächennutzungsplanänderungen).
Wo Windkraft gebaut wird, sollen auch die Bürger:innen den positiven Effekt spüren.
Die Energiestadt Lichtenau setzt sich daher schon lange für verschiedenste Formen der Bürgerbeteiligung ein. Das seit 2024 geltende Bürgerenergiegesetz NRW unterstützt die Energiestadt jetzt dabei, Beteiligungsvereinbarungen mit den Windkraftbetreiber:innen zu schließen. Demnach muss zukünftig für jede Windenergieanlage eine gewisse Beteiligung ermöglicht werden. Dies war bisher komplett freiwillig.
Mit der Positivplanung ergeben sich in diesem Rahmen besonders günstige Handlungsspielräume: Denn auch wenn bestimmte Flächen für Windenergie vorgesehen sind, bedeutet das nicht, dass jedes mögliche Windenergiegebiet als solches ausgewiesen werden muss. Kein:e Windkraftinvestor:in hat das Recht auf eine Bauleitplanung.
Als Energiestadt Lichtenau ist es uns wichtig, dass beim Bau weiterer Windkraftanlagen die größtmögliche Wertschöpfung hier vor Ort bleibt, damit alle Bürger:innen von der Windkraft profitieren.
Der Fokus liegt dabei auf kommunaler Beteiligung, über die erst mal alle Bürger:innen indirekt profitieren. Aber auch direkte Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger werden verfolgt. Dabei geht es nicht darum, wenige, direkte Anwohner:innen oder Flächeneigentümer:innen zu bevorzugen. Die Beteiligungsmöglichkeiten sollen möglichst allen Einwohner:innen im gesamten Stadtgebiet zu Gute kommen.
In der Energiestadt Lichtenau konzentriert man sich dabei besonders auf die folgenden Beteiligungsmöglichkeiten:
• Stützung des Trinkwasserpreises der Stadtwerke Lichtenau GmbH
• Stützung der Steuern, wie z. B. der Grundsteuer B
• Vorhaben eines einheitlichen, gestützten Strompreises
• Einzahlung in die Bürger- und Energiestiftung Lichtenau/Westfalen
• Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohner:innen ab 500 €
Darüber hinaus fließen Teile der städtischen Einnahmen aus der Windkraft wiederum in wichtige Zukunftsinvestitionen. So können weitere finanzielle Standbeine für die Stadt entwickelt und gestärkt werden. Eine dieser Investitionen ist zum Beispiel das innovative Wasserstoffprojekt „Schlafender Riese“. Über dieses soll in Lichtenau zukünftig grüner Wasserstoff produziert werden, der uns die Chance bietet, als Wirtschaftsstandort attraktiver zu werden.
(Karte per Klick auf den rechten oder linken Bildschirmrand durchschaltbar)
Im Geoportal des Kreises Paderborn steht eine aktuelle Übersicht über die Nutzung von erneuerbaren Energie zur Einsicht zur Verfügung.
In den letzten Monaten haben verschiedene Windkraftinvestoren bereits Anträge für neue Windräder beim Kreis Paderborn eingereicht. In der Karte des Kreises sind diese mit der Farbe Rot und einem „P“ dargestellt. „Planung“ bedeutet in diesem Fall nur das Einreichen des Antrags. Nicht jedes dieser geplanten Windräder wird grundsätzlich eine Genehmigung erhalten und umgesetzt werden.
Viele dieser durch die Investoren gewünschten Anlagen befinden sich außerhalb der durch die Energiestadt Lichtenau vorgesehenen Zonen. Die Energiestadt Lichtenau setzt sich dafür ein, dass Windräder nur auf den städtisch gewollten Flächen gebaut werden. Gegen Anlagen außerhalb dieser Gebiete wird sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten politisch und rechtlich einsetzen. Besonders wichtig ist dabei der Schutz der Natur: Windräder im Wald sind für die Energiestadt Lichtenau keine Option.