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Rathaus

Bekanntmachungen

Genehmigung der 95. Änderung des Flächennutzungsplanes

der Energiestadt Lichtenau zur Darstellung von Windkraftkonzentrationszonen nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB auf dem Gebiet der Energiestadt Lichtenau sowie rückwirkende Inkraftsetzung der 95. Flächennutzungsplanänderung zum 19.10.2015

Der Rat der Energiestadt Lichtenau hat in seiner Sitzung am 26.02.2015 den Feststellungsbeschluss zur 95. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht gefasst.

Mit Verfügung vom 16.09.2015, Aktenzeichen 35.21.10-707/L. 106, hat die Bezirksregierung Detmold die 95. Änderung des Flächennutzungsplanes der Energiestadt Lichtenau genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit im Rahmen eines Heilungsverfahrens (erneut) öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt rückwirkend zum 19.10.2015, so dass die Planung bezogen auf diesen Zeitpunkt wirksam wird.

Die 95. Flächennutzungsplanänderung umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Energiestadt Lichtenau. Ziel der Planung ist die Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen durch die Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen mit der Regelausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB außerhalb der Zonen. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgend aufgeführten Dokumenten.

Dokumente

Lärmaktionsplan der Energiestadt Lichtenau –  Teilabschnitt Bundesstraße 68

Der Rat der Energiestadt Lichtenau hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 gem. § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für den Lärmaktionsplan folgenden Beschluss gefasst:

"Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan nach der Beschlussfassung im Rat an das zuständige Ministerium weiterzuleiten."

Weitere Informationen können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen:

Dokumente

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