Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele aufzuzeigen.
Dazu gehört die dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft.
Am 27.04.2010 beschloss der Kreistag in Paderborn den Landschaftsplan.
Der Landschaftsplan Lichtenau ist am 13.8.2014 in Kraft getreten.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich des Stadtgebietes der Energiestadt Lichtenau. Die Gebiete der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne gehören nicht zum Landschaftsplan.