Wenn Sie in Lichtenau eine Neben-/Zweitwohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, diese innerhalb einer Woche persönlich im Fachbereich 4 -Bürgerbüro- anzumelden. Wir informieren dann die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Ab 16 Jahren kann die Anmeldung alleine durchgeführt werden.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht.
Es kann nur eine Nebenwohnung angemeldet werden, wenn im Inland eine Hauptwohnung besteht.
Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz aufgeben möchten, müssen Sie dies der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes mitteilen. Sie können Ihren Nebenwohnsitz in Lichtenau innerhalb einer Woche persönlich, schriftlich (per Post, Fax) oder durch eine bevollmächtigte Person im Bürgerbüro abmelden.
Möchten Sie ihren Nebenwohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden, müssen Sie dies persönlich im Lichtenauer Bürgerbüro tun.
Der Nebenwohnsitz wird nicht auf dem Personalausweis vermerkt.