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Ausnahmegenehmigung - Beschallung öffentlicher Flächen

Details

Auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf öffentlichen Anlagen ist der Gebrauch von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.

Unter bestimmten Voraussetzungen können beim Fachbereich 4 Ausnahmen von dieser Regelung beantragt werden.

Begriffe im Kontext

Musik, Party, Disco, Boxen, Lautsprecher, Fest, Geburtstag