Die Beratung wird durch die Caritas Büren durchgeführt.
Frau Graß ist Mittwochs in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Stadtverwaltung Lichtenau erreichbar.
Telefonisch zu dieser Zeit unter 05295/89-711.
Der Fachbereich 4 berät Sie bei Dienstleistungen und Fragen rund um das Bundesvertriebenengesetz und das Flüchtlingsaufnahmegesetz, wie z.B. bei der Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedler/innen und ausländischen Flüchtlingen in Übergangswohnheimen.
Für in den Jahren 1952 bis 2004 ausgestellte und in Verlust geratene Vertriebenenausweise können wir Ihnen kostenlose Ersatzdokumente (Zweitschriften) ausstellen.
Seit dem 01.01.2005 stellt das Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung aus.