Wenn Sie für eine
ortsübliche Prozession,
ortsübliche kirchliche Veranstaltung oder
kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltung (z. B. Martinsumzug)
die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist dies beim Fachbereich 4 anzuzeigen.
für kleinere Veranstaltungen genügt eine formlose Anzeige mit folgenden Angaben:
Datum/Uhrzeit/Dauer
genaue Adresse
Ansprechpartner
Muss ein Teil der Straße gesperrt oder ein Platz im Halteverbot freigehalten werden, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich 4.