Eine Gewerbeabmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.
Gewerbe können nicht ruhend gestellt werden. Bei Nichtausübung ist ein Gewerbe abzumelden u. kann jederzeit wieder angemeldet werden.
Abmeldung per Email ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Es kann aber eine Dritte Person mit einer formlosen Vollmacht beauftragt werden. (Betreffende muss sich ausweisen können.)
GbR, OHG: jedes Mitglied füllt ein separates Abmeldeformular aus
GmbH: Abmeldeformular eines Gesellschafters genügt
Abmeldung ist rück- sowie zukunftswirkend möglich. Bitte tatsächliches Datum der Ausübung angeben. Bei einer rückwirkenden Abmeldung, länger als ein halbes Jahr, kann es zum Erlass eines Bußgeldes kommen.
Die Daten der Gewerbeabmeldungen werden dem Finanzamt von der Gewerbeabt. 2x im Monat übermittelt. Erforderlichenfalls kann dem Finanzamt im Einzelfall zusätzlich ein Betriebekarteiauszug übersandt werden, aus dem u. a. das Datum der Betriebsaufgabe ersichtlich ist.
Eine Bestätigung der Abmeldung wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt, bei schriftlicher Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Abmeldung.
Eine Zweitschrift der Abmeldebestätigung kann gegen Vorlage des Personalausweises kostenlos ausgestellt werden. Bei schriftlicher Beantragung ist die Kopie des Personalausweises beizufügen.