Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
Verlegung des Betriebes innerhalb der Energiestadt Lichtenau
Wechsel oder Ausdehnung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes
Anmeldung per EMail ist nicht möglich, jedoch durch eine bevollmächtigte Dritte Person.
GbR, OHG: jeder Gesellschafter füllt ein separates Anmeldeformular aus
GmbH: nur ein Anmeldeformular, Daten aller Geschäftsführer notieren
Bei diesem Vorgang ist auf jeden Fall eine Mitteilung bzw. eine Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An- und Abmeldung) notwendig sein können:
- Namensänderung / Umfirmierung / Änderung der Rechtsform (z. B.
Einzelunternehmen in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen),
- Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen.
Eine Bestätigung der Ummeldung wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt, bei schriftlicher Ummeldung ca. nach 1 Woche ausgestellt.
Eine Zweitschrift der Ummeldebestätigung kann gegen Vorlage des Personalausweises kostenlos ausgestellt werden. Bei schriftlicher Beantragung ist die Kopie des Personalausweises beizufügen.
Ummeldung ist rück- sowie zukunftswirkend möglich. Bitte tatsächliches Datum der Ausübung angeben. Bei einer rückwirkenden Ummeldung, länger als ein halbes Jahr, kann es zum Erlass eines Bußgeldes kommen.