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Gewerbeummeldung

Details

Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

  • Verlegung des Betriebes innerhalb der Energiestadt Lichtenau

  • Wechsel oder Ausdehnung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes

Hinweise

Anmeldung per EMail ist nicht möglich, jedoch durch eine bevollmächtigte Dritte Person.

Hinweise zu den Rechtsformen

GbR, OHG: jeder Gesellschafter füllt ein separates Anmeldeformular aus
GmbH: nur ein Anmeldeformular, Daten aller Geschäftsführer notieren

Bei diesem Vorgang ist auf jeden Fall eine Mitteilung bzw. eine Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An- und Abmeldung) notwendig sein können:
- Namensänderung / Umfirmierung / Änderung der Rechtsform (z. B.
  Einzelunternehmen in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen),
- Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen.

Eine Bestätigung der Ummeldung wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt, bei schriftlicher Ummeldung ca. nach 1 Woche ausgestellt.

Eine Zweitschrift der Ummeldebestätigung kann gegen Vorlage des Personalausweises kostenlos ausgestellt werden. Bei schriftlicher Beantragung ist die Kopie des Personalausweises beizufügen.

Ummeldung ist rück- sowie zukunftswirkend möglich. Bitte tatsächliches Datum der Ausübung angeben. Bei einer rückwirkenden Ummeldung, länger als ein halbes Jahr, kann es zum Erlass eines Bußgeldes kommen.

Begriffe im Kontext

Betriebsverlegung, Betrieb, Firma, Ummeldung, Gewerbe