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Ordnungsbehördliche Bestattung

Details

Kommen Hinterbliebene ihrer Bestattungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach oder lehnen diese ab, führt der Fachbereich 4 die Bestattung im Rahmen der Gefahrenabwehr und in kostengünstigster Weise durch.

Die bestattungspflichtigen Angehörigen werden später grundsätzlich zur Kostenerstattung herangezogen.

Begriffe im Kontext

beerdigung, ordnungsamt, sterbefall, tod