Einen Reisepass können Sie persönlich bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes beantragen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird und seit dem 01.11.2007 zudem die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschrieben ist (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren oder dauerhafte medizinische Gründe).
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises gibt. Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe unter der Rubrik "Links").
Für besonders Reiselustige - Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Ein vorläufiger Reisepass wird vom Fachbereich 4 -Bürgerbüro- nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und weder der endgültige Reisepass noch der Expresspass rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden können.
Ein Vorläufiger Ausweis wird nur in absoluten Ausnahmefälllen ausgestellt. Nach Rücksprache mit dem Amtsleiter wird kurzfristig (innerhalb von einigen Stunden) ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Dieser wird allerdings nicht in allen Ländern anerkannt.
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder dieser anderweitig abhanden gekommen ist, sind Sie verpflichtet den Verlust Ihres Passes beim Fachbereich 4 -Bürgerbüro- zu melden.
Eine Verlustmeldung ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift nur persönlich möglich.
Ausländischer Pass:
Bitte beim Ausländeramt des Kreises Paderborn melden. Dort wird eine Verlustbescheinigung ausgestellt, mit der bei der Botschaft ein Ersatzdokument beantragt werden kann.
In dringenden Fällen kann ein sog. Expresspass innerhalb von 3 Arbeitstagen ausgestellt werden. Mehr Informationen finden Sie in der Dienstleistung "Reisepass als Expresspass"