Für die Rattenbekämpfung auf dem eigenen Grundstück sind die Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Wenden Sie sich bitte bei Bedarf an einen Schädlingsbekämpfer.
Sollten Ratten auf öffentlichen Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen (z. B. Grünflächen, Spielplätze, Straßen, Wegen, Parkanlagen) beobachten werden, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 4.