Eine Leistungserbringung kann erfolgen, wenn die wirtschaftlichen (Einkommen & Vermögen) und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Sozialhilfeantrag ist an den Fachbereich 4 der Energiestadt Lichtenau zu richten.
Wenn man in einer Einrichtung lebt oder dort aufgenommen werden möchte, muss der Sozialhilfeantrag beim "Fachbereich Soziales" der Kreisverwaltung Paderborn gestellt werden.
Die gewährten Hilfen sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. In bestimmten Fällen kann aber auch eine Hilfegewährung in Form eines Darlehens in Frage kommen.