Mit dem Begriff "Wildschaden" wird der durch Wild verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.
Eine Übersicht über die Jagdbezirke mit den dazugehörigen Jagdpächtern im Bereich der Energiestadt Lichtenau hält der Kreis Paderborn als untere Jagdbehörde vor.
Wenn zwischen dem Geschädigten und dem Jagdpächter im Einzelfall keine Einigung über die Höhe des jeweiligen Wildschadens erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit der Einschaltung des Fachbereichs 4, welcher dann eine Klärung herbeiführt.