Der Rat der Energiestadt Lichtenau hat beschlossen, die im Stadtgebiet wohnenden Ehe- und Altersjubliare durch die Überreichung eines Präsentes zu ehren.
Die Ehrungen erfolgen bei der Vollendung des 80., 85., 90. und jedem weiteren Lebensjahr sowie bei "goldenen", "diamantenen" und "eisernern" Hochzeiten.
Da der Energiestadt Lichtenau nicht alle Ehejubiläen bekannt sind, wird gebeten, der Verwaltung entsprechende Ehejubiläen mitzuteilen.