Die Stadtkasse berät Sie gerne und ist für Sie in allen Fragen rund um den Zahlungsverkehr da. Alle Forderungen, die die Energiestadt Lichtenau gegen Bürger, Betriebe oder Einrichtungen hat, können durch Einzugsermächtigung, Überweisung oder Barzahlung beglichen werden. Das zugrunde liegende Zahlungsziel (Fälligkeit) geht aus dem Bescheid oder der Mitteilung des jeweiligen Fachamtes hervor. Die Stadtkasse sorgt für eine ordnungsgemäße Zuordnung dieser Einzahlungen.
Die Stadtkasse ist außerdem Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Energiestadt Lichtenau. Sie leistet Vollstreckungshilfe im Rahmen der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften.