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Einzugsermächtigung

Details

Zum 01.02.2014 wurde ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum geschaffen. Das „SEPA-Verfahren“ macht es notwendig, der Stadtkasse eine neue, formell angepasste und geänderte Lastschriftermächtigung zu erteilen. Neu auf dieser Vollmacht sind gegenüber der bisherigen Einzugsermächtigung z. B. die Angaben der IBAN und BIC-Kennzahlen, welche Sie u.a. Ihren Bankkontoauszügen oder evtl. auch Ihrer Bankkarte entnehmen können.

Hinweise

Wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das bereitgestellte Formular aus.

Bitte schicken Sie das SEPA-Mandat im Original an:
Energiestadt Lichtenau
Fachbereich 2

Lange Straße 39
33165 Lichtenau

Wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen und Ihre Einzugsermächtigung widerrufen möchten, können Sie dies ebenfalls dem Fachbereich 2 mitteilen.

Begriffe im Kontext

Abbuchungsermächtigung, SEPA, Lastschrift