Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse im Steueramt der Energiestadt Lichtenau anzumelden.
Überschreitet der Hund eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg ist der Hund unverzüglich gemäß dem Landeshundegesetz beim Ordnungsamt der Energiestadt Lichtenau zu melden.
Weitere Informationen zur Anmeldung eines gefährlichen Hundes oder Hundes bestimmter Rassen