Die Energiestadt Lichtenau verfügt über 14 Friedhöfe und einen Urnenwald.
Grundlage für die Verwaltung und Bewirtschaftung der städtischen Friedhöfe ist die Friedhofssatzung.
Falls Sie Fragen haben oder einfach Informationen zu dem Thema Bestattung, Grabpflege, etc. haben, wenden sie sich an den entsprechenden Kontakt.
Weitere Informationen zu dem Urnenwald Lichtenau erhalten Sie hier.
Die Grabpflege ist in der Friedhofssatzung geregelt. Hierbei gilt es, besondere Gestaltungsrichtlinien für Grabstätten in Sonderfeldern zu beachten, wobei der Fachbereich 1 Auskunft geben und Sie auf Anfrage dazu beraten.
Das Aufstellen von Grabmalen muss im Fachbereich 1 beantragt werden.
Hierfür fallen entsprechende Gebühren an.
Einmal jährlich werden sämtliche Grabmale auf Standsicherheit überprüft.
Bei losen Grabmalen werden die Angehörigen informiert, dass sie in einer bestimmten Frist die Grabmale fachmännisch wieder befestigen lassen müssen.
Hinweis zu Aus-/Umbettungen:
Die Ruhe der Toten soll nicht gestört werden.
Umbettungen sind grundsätzlich eine Ausnahme und werden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durchgeführt.
Dazu ist ein formloser Antrag auf Umbettung zu stellen, in dem der Grund für die Umbettung hinreichend erklärt werden muss.