Die angezeigten Informationen gehören nicht zum Dienstleistungsangebot der Energiestadt Lichtenau.
Grundstücksgrenzen werden im Liegenschaftskataster nachgewiesen.
Bei geplanten Bauvorhaben, wenn eine grenznahe Mauer oder Zaun errichtet werden soll oder bei Unstimmigkeiten über den Verlauf von bestehenden Grundstücksgrenzen (Grenzstreitigkeiten) sind z.B. Grenzvermessungen zu empfehlen. Hier können mit Hilfe des Katasternachweises die Grundstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen werden.
Auskünfte zu Grundstücksgrenzen erteilt das Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung des Kreises Paderborn.