Allgemeines
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum, die von der Gemeinde und den Interessenvertretern der Eigentümer und der Mieter erstellt und anerkannt wird. Der Gutachterausschuss des Kreises Paderborn hat in seinem Grundstücksmarktbericht eine Mietwertübersicht für die Stadt Lichtenau erstellt.
Was muss noch beachtet werden?
Die Angaben des Mietspiegels gelten für Wohnraum. Mietangaben über Gewerbeflächen oder Geschäftsflächen sind bei der Industrie- und Handelskammer in Bielefeld zu erfragen.
Die aktuellen Mietwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn für die Städte und Gemeinden ermittelt. Sie können im Internet eingesehen werden: Mietwertübersicht
Die Mietwertübersicht ist kein Mietspiegel gemäß § 558c BGB.
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Paderborn, Kreishaus, Aldegreverstr. 10 - 14, 33102 Paderborn, Tel.: 05251/308-0.