Eine Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten daher die Wahlmöglichkeit, bei welchem Standesamt die Anmeldung vorgenommen wird. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Verlobten gemeinsam vorgenommen werden.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Trauung erfolgen. Die Geltungsdauer kann - z. B. bei Auslandsbeteiligung - jedoch auch kürzer sein.
Trauungen werden im
Lichtenauer Rathaus
Chorherrenstube der Klosteranlage Dalheim
Historischen Spieker in Atteln
Heimathaus Kleinenberg
angeboten. Trauungen werden zu den Öffnungszeiten und zusätzlich an jedem ersten Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr durchgeführt.
Hier erhalten Sie einen Eindruck von den Räumlichkeiten, in denen Trauungen angeboten werden.
Eine Anmeldung der Eheschließung im Standesamt der Energiestadt Lichtenau ist ausschließlich mit Termin möglich.