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Fischereischein

Details

Fischereischein

Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. 
Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.

Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können Jahres-/Fünfjahresfischereischeine zu den u. g. Gebühren auch als Sonderfischereischeine ausgestellt werden mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben (§ 32a Landesfischereigesetz).

Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeines ist persönlich im Fachbereich 4 -Bürgerbüro- abzugeben.

Jugendfischereischein

Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr können einen Jugendfischereischein beantragen. Dieser berechtigt zur Ausübung des Fischfangs, allerdings nur in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.

Der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung ist erst ab dem 16. Lebensjahr vorgeschrieben. Ab dem 14. Lebensjahr kann diese bereits beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.

Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jugendfischereischeines ist persönlich im Fachbereich 4 -Bürgerbüro- abzugeben.

Hinweise

  • Neuausstellung von Fischereischeinen ist nur persönlich möglich

  • Verlängerung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich

  • Gebühren werden auch bei der Verlängerung erhoben

  • Wenn alle Unterlagen vorgelegt werden, kann der Fischereischein sofort ausgestellt werden

Begriffe im Kontext

Fischen, Angeln, Fische, Sonderfischereischein, Jugendfischereischein, Kinderfischereischein