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Führungszeugnis

Details

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem oder zweiten Wohnsitz in Lichtenau gemeldet ist. Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.

Sie können ein Führungszeugnis persönlich, schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) oder durch Dritte (Verwandte oder Bekannte) im Bürgerbüro der Energiestadt Lichtenau beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Hinweise

  • Die schriftliche Beantragung (Postalisch oder digital) ist ohne amtliche Beglaubigung der Unterschrift möglich

  • Ist ihr Wohnsitz im Ausland, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz

Begriffe im Kontext

Justiz, Auskunft, Vorstrafen