Ab dem 1. Mai 2010 gibt es das sogenannte erweiterte Führungszeugnis.
Dabei handelt es sich um ein Zeugnis, das vom Bundeszentralregister über Personen ausgestellt wird, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Ein erweitertes Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem oder zweiten Wohnsitz in Lichtenau gemeldet ist. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Sie können ein Führungszeugnis persönlich, schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) oder durch Dritte (Verwandte oder Bekannte) im Bürgerbüro der Stadt Lichtenau beantragen.
Bitte bringen Sie immer das entsprechende Schriftstück mit, welches die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses vorschreibt.
Die Antragsteller müssen immer das Schriftstück mitbringen, welches die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisse verlangt.
Es gibt zwei Arten von erweiterten Führungszeugnissen:
- Belegart NE = für private Zwecke
(Dies wird in der Regel von Arbeitgebern, Vereinen und Institutionen verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers, Vereins oder der Institution ist erforderlich.)
- Belegart OE = zur Vorlage bei einer Behörde
(Dies wird von Behörden verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine entsprechende Bescheinigung der Behörde ist erforderlich.)
Bei der Belegart OE sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.