Das deutsche Namensrecht eröffnet die Möglichkeit den Vor- oder Familiennamen aus persönlichen Gründen zu ändern.
Gründe für die Änderung eines Namens nach dem Namensänderungsgesetz können z. B. sein:
anstößige oder lächerlich klingende Namen
"belastete" Namen
unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern
Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens
schwierige ausländische Namen
Bei Namensänderung aufgrund Scheidung/Eheschließung wenden Sie sich an die Dienstleistung "standesamtliche Namensänderung"