Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann beantragt werden, wenn Personen voraussichtlich
dauerhaft im Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnl. Einrichtung untergebracht sind
dauerhaft häuslich gepflegt werden
dauerhaft aufgrund von Behinderung/Erkrankung nicht in der Öffentlichkeit sind
Den abgelaufenen Ausweis bitte zu Ausweisungszwecken gut aufbewahren!