Ihr neuer Personalausweis kommt mit diversen Funktionen für den digitalen Umgang mit Behörden.
Nachdem Sie den Personalausweis beantragt haben, erhalten Sie einen PIN-Brief, sowie Anweisungen zur Einrichtung der Online-Funktion.
1. Biometriefunktion
zum Schutz der Identität
auf einem Chip wird Ihr Foto gespeichert
Es werden 2 Fingerabdrücke gespeichert
Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis
2. Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
zur Identifizierung bei elektronischen Internet-Diensten (z. B. Banken, Online-Shops, Verwaltungen) und an Automaten (z. B. Verkaufsautomaten für Fahrkarten, bei Mietservices für Autos oder beim Einchecken z.B. in Hotels).
3. Unterschriftsfunktion (Qualifizierte elektronische Signatur - QES)
zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung digitaler Dokumente z. B. Verträge oder Urkunden sowie Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden. Die digitale Unterzeichnung steht der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleich.
Wenn Ihr Ausweisdokument abhanden gekommen ist und Sie die Online-Ausweisfunktion und/oder Unterschriftsfunktion nutzen, sollten Sie, um einen Missbrauch auszuschließen, diese Funktionen unverzüglich sperren lassen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion
Zur Sperrung benötigen Sie Ihr Sperrkennwort, welches Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Sie können sich an die telefonische Sperrhotline sowie persönlich oder telefonisch an das Bürgerbüro wenden.
Die telefonische Sperrhotline ist unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33
(3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, auch aus dem Ausland, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz) erreichbar.
Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
Sofern Sie sich an das Bürgerbüro wenden, wird die Sperrung sofort eingeleitet sowie die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informiert.
Sperrung der Unterschriftsfunktion
Die Unterschriftsfunktion müssen Sie separat sperren lassen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.
Ein Verlust des Ausweises muss immer auch dem Bürgerbüro gemeldet werden