In Eilfällen ist ein "Expresspass" innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach Antragstellung lieferbar.
Diese Frist können wir allerdings nur einhalten, wenn der Antrag im Fachbereich 4 -Bürgerbüro-, Lange Straße 39, 33165 Lichtenau bis 11.30 Uhr gestellt wurde.
Wird ein Reisepass von einer Person unter 18 Jahren beantragt, ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) bzw. ein Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten vorzulegen. Die Einverständniserklärung ist als Formular im Einwohneramt erhältlich.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises gibt. Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe unter der Rubrik "Downloads/Links").
Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Sie können auch eine Vertrauensperson beauftragen, das Dokument in Ihrem Namen abzuholen. Hierfür erteilen Sie bitte eine formlose Vollmacht oder verwenden Sie den entsprechenden Vordruck, den Sie im Bürgerbüro erhalten können.
Die Vertrauensperson muss sich im Bürgerbüro ausweisen können.
Im Bürgerbüro können keine Passfotos erstellt werden!