Tritt ein Sterbefall in Lichtenau einschließlich der Ortsteile ein, so ist dieser spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag im Fachbereich 4 -Bürgerbüro- Lichtenau anzuzeigen. Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet und die Sterbeurkunden werden ausgestellt.
Sollten Sie feststellen, dass Ihnen Unterlagen für die Sterbefallbeurkundung fehlen, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.