Die angezeigten Informationen gehören nicht zum Dienstleistungsangebot der Energiestadt Lichtenau.
Wenden Sie sich bitte an den Kreis Paderborn
Alle ausländischen Personen, mit Ausnahme der Staatsangehörigen aus den EU-/EFTA-Staaten, der Schweiz, den Vereinigten Staaten aus Amerika, Japan, Australien, Kanada, Israel sowie Neuseeland, benötigen vor der Einreise ein von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im jeweiligen Heimatstaat ausgestelltes Visum für den beabsichtigten Aufenthaltszweck. Im Visumsantrag soll der Grund Ihres Aufenthalts konkret bezeichnet werden.