Die angezeigten Informationen gehören nicht zum Leistungsangebot der Energiestadt Lichtenau.
Bitte wenden Sie sich an den Kreis Paderborn.
Die Betreuungsstelle leistet Betreuungsgerichtshilfe, d.h. sie nimmt aus sozialer Sicht u.a. Stellung zur Erforderlichkeit einer Betreuungsmaßnahme und benennt ggf. eine geeignete Betreuungsperson.
Die Betreuungsstelle informiert und berät bei allgemeine betreuungsrechtlichen Fragen. Sie bietet Beratungsangebote für betroffene Personen und vermittelt ggf. betreuungsvermeidende Hilfen. Des Weiteren begleitet sie Betreuer und Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch Einführung, Fortbildung, Beratung und unterstützt bei Bedarf bei zivilrechtlichen Unterbringungen.
Darüber hinaus bietet die Betreuungsstelle einzelfallbezogene Aufklärung, Information und Beratung über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen und die Beglaubigung von Unterschriften.