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Eheschließung

Details

Eine Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten daher die Wahlmöglichkeit, bei welchem Standesamt die Anmeldung vorgenommen wird. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Verlobten gemeinsam vorgenommen werden.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Trauung erfolgen. Die Geltungsdauer kann - z. B. bei Auslandsbeteiligung - jedoch auch kürzer sein.

Trauungen werden im

  • Lichtenauer Rathaus

  • Chorherrenstube der Klosteranlage Dalheim

  • Historischen Spieker in Atteln

  • Heimathaus Kleinenberg


angeboten. Trauungen werden zu den Öffnungszeiten und zusätzlich an jedem ersten Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr durchgeführt.

Hier erhalten Sie einen Eindruck von den Räumlichkeiten, in denen Trauungen angeboten werden.

Kosten

  • Anmeldung bei deutschen Verlobten  40,00 EUR

  • Anmeldung bei einem/zwei ausländischen Verlobten  66,00 EUR

  • Gebühren für Urkunden (erste/jede weiter gleiche Urkunde)  10,00 EUR/5,00 EUR

Weitere Gebühren können im Einzelfall entstehen.

Zusatzgebühren

  • für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten:  66,00 EUR

  • für Eheschließungen außerhalb der Diensträume der Verwaltung Lichtenau:  75,00 EUR

  • ggf. Mietkosten für die jeweilige Lokalität (aktuelle Preise auf Anfrage im Bürgerbüro/Standesamt)

Hinweise

Eine Anmeldung der Eheschließung im Standesamt der Energiestadt Lichtenau ist ausschließlich mit Termin möglich.

Unterlagen

Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.

Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen. Der Auslandsbezug liegt u. a. vor:

  • ein oder beide Partner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit

  • Personenstandsurkunden sind im Ausland zu beschaffen

  • eine/mehrere Vorehe/n wurde/n im Ausland geschieden

Die Beratung kann grundsätzlich telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit bei einem der Verlobten ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung beim Standesamt unter Vorlage des ausländischen Reisepasses im Original oder in Ablichtung erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz