06. Februar 2025
Hier finden Sie die aktuellen Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
(krpb) Viele Bürgerinnen und Bürger im Kreis Paderborn fragen sich, ob sie bereits jetzt die Briefwahlunterlagen anfordern können. Der Kreis Paderborn informiert dazu als zuständige Kreiswahlleitung: Dies geht erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung.
Diese wird im Zeitraum vom 13. Januar bis 2. Februar 2025 an alle Wahlberechtigten verschickt. Erst danach können Briefwahlunterlagen bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Der Versand erfolgt jedoch erst, wenn die Stimmzettel fertiggestellt sind – frühestens ab dem 10. Februar 2025.
Sobald die Unterlagen eingetroffen sind, sollten diese möglichst zeitnah ausgefüllt und zurückgesendet werden, um rechtzeitig bei der Verwaltung anzukommen. Alternativ können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben oder in deren Briefkasten eingeworfen werden.
Für diejenigen, die vor Ort wählen möchten, besteht außerdem die Möglichkeit, direkt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ihre Stimme abzugeben. Weitere Informationen dazu folgen demnächst.
Wahlberechtigte haben das Recht, das Wählerverzeichnis einzusehen und so die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zur eigenen Person zu überprüfen. Der Zeitraum zur Einsichtnahme ist der 03.02.2025 bis zum 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Lichtenau.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wahlscheine (zum Beispiel für die Briefwahl oder zum Wählen in einem nicht für die eigene Person zugewiesenen Wahllokal) können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Weitere Details können der folgenden Bekanntmachung entnommen werden: