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01. Oktober 2024

Gewerbesteuer aus Windenergie rettet den Haushalt 2023

Die Energiestadt Lichtenau konnte im Haushaltsjahr 2023 einen deutlichen Jahresüberschuss erwirtschaften: Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde in der Ratssitzung vom 12.09.2024 mit einem Überschuss von 1.613.010,68 € festgestellt.

Die Energiestadt Lichtenau konnte im Haushaltsjahr 2023 einen deutlichen Jahresüberschuss erwirtschaften: Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde in der Ratssitzung am 12.09.2024 mit einem Überschuss von 1.613.010,68 € festgestellt. Der Jahresabschluss 2023 beruht auf einer Bilanzsumme von rd. 149 Millionen Euro.

Besonders erfreulich an dem Ergebnis: Bei der Aufstellung des Haushalts 2023 war noch von einem Fehlbetrag in Höhe von 3.280.212,25 € ausgegangen worden. Das Jahresergebnis ist somit um 4.893.222,93 € besser ausgefallen als geplant.

Das deutlich positive Jahresergebnis ist im Wesentlichen auf die Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer in Höhe von rund 3,18 Mio. € zurückzuführen. Die Gewerbesteuererträge erreichen mit 9,56 Mio. € einen neuen Rekordwert für die Energiestadt Lichtenau. Als Vergleich, im Haushaltsjahr 2013 betrug die Gewerbesteuer rd. 2,7 Mio. €, im Haushaltsjahr 2018 noch rd. 5,5. Mio. €.
Die Gewerbesteuer entwickelt sich gegenüber dem Haushaltsansatz einmalig positiv. Grund hierfür sind Gewerbesteuersondereffekte aus dem Betrieb von Windenergieanlagen des Jahres 2022. Aufgrund der extrem hohen Strompreise 2022 haben die Windenergieanlagenbetreiber entsprechend hohe Gewinne realisiert, welche ganz überwiegend im Haushaltsjahr 2023 als Gewerbesteuerertrag verbucht wurden. Betriebe aus dem Bereich der regenerativen Energieerzeugung steuern 46 % des Rekordergebnisses bei.

Als weiterer positiver Effekt ist die erstmalige Zahlung von Erträgen nach dem § 6 EEG in Höhe von rd. 200.000,00 € zu nennen. Diese Position wird zukünftig immer mehr an Bedeutung gewinnen. Denn gem. § 6 des EEG 2023 können Windenergieanlagenbetreiber die Kommunen finanziell an den Erträgen von Windenergieanlagen (Bestands- und Neuanlagen) beteiligen. Es ist möglich, dass Windenergieanlagenbetreiber Kommunen, welche in einem Radius von 2,5 km um die Windenergieanlage liegen, 0,2 Cent je erzeugter kWh zukommen lassen können. Für das Haushaltsjahr 2024 wird bereits mit freiwilligen Zahlungen in Höhe von rd. 764.000,00 € gerechnet. In den künftigen Jahren mit jährlichen freiwilligen Zahlungen im Millionenbereich. Diese Zahlungen stützen die finanzielle Situation der Energiestadt Lichtenau, die sonst entsprechende Einzahlungen über Steuern und Abgaben bei den Bürgerinnen und Bürgern hätte erheben müssen.
Die Grundsteuer B hat sich 2023 mit rd. 1,77 Mio. € entsprechend der Planung entwickelt, ebenso die Grundsteuer A mit rd. 246.000,00 €.

Eine erhebliche Einsparung hat sich 2023 für Strom, Gas und Heizöl ergeben. Hier war aufgrund des Kriegsausbruchs und der Preisentwicklung 2022 auch für 2023 mit vergleichbaren Verbrauchspreisen kalkuliert worden. Es konnten jedoch aufgrund sich stabilisierender Energiepreise rund 707.000,00 € eingespart werden.

Am Jahresüberschuss des Jahres 2023 wird deutlich, dass selbst massive positive Sondereffekte in vielen Bereichen des Haushaltes saldiert, aufgrund der andauernden strukturellen Unterfinanzierung des städtischen Haushaltes, nur teilweise zu einem positiven Jahresergebnis führen. Die mit der hohen Steuerkraft 2023 verbundenen Effekte des kommunalen Finanzausgleichs werden nun in der Haushaltsplanung 2025 nur zu deutlich. Neben einem größeren Anteil an der Kreisumlage erhält die Energiestadt Lichtenau im Haushaltsjahr 2025 praktisch keine Schlüsselzuweisungen mehr vom Land NRW (nur 13.459,00 € in 2025, im Vergleich 2024: 3.619.200,00 €). Durch den Jahresüberschuss 2023 und die Zuführung in die Ausgleichsrücklage wird eine kleine Entlastung bei der Haushaltsplanung 2025 geschaffen, welche jedoch nicht über die insgesamt sehr herausfordernde Haushaltssituation hinwegtäuschen darf.

Zukünftig erhofft sich die Energiestadt Lichtenau durch das zum 01.01.2024 in Kraft getretene Bürgerenergiegesetz die bereits immense Wertschöpfung aus den erneuerbaren Energien vor Ort weiter auszubauen. Denn das Bürgerenergiegesetz schreibt den Betreibern von großen Anlagen der erneuerbaren Energien eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern oder der Energiestadt Lichtenau gesetzlich vor.

Auch die Stadtwerke Lichtenau GmbH hat in 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 490.011,65 € nach Steuern ein gutes Ergebnis erzielt. Durch entsprechende Verträge mit dem Direktvermarkter konnte in 2023 ein höherer Fixpreis für die erzeugte Energie aus den sechs eigenen Windenergieanlagen erzielt werden. Dieses stellt den wesentlichen Grund für den Jahresüberschuss dar. Durch die höheren Umsatzerlöse der Windenergie konnte in 2023 auch der Trinkwasserpreis mit über 200.000,00 € gestützt werden, was sich je cbm mit ca. 0,40 € bemerkbar gemacht hat.
Die Erhöhung der Eigenkapitalquote durch den Jahresüberschuss stärkt die Stadtwerke Lichtenau GmbH für weitere Investitionen in erneuerbare Energien.
Durch die Normalisierung der Marktwerte für Strom und den allgemeinen Kostensteigerungen werden für 2024 und die folgenden Jahre allerdings geringe Jahresüberschüsse erwartet.