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27. November 2024

Winterdienst auf Gehwegen und Straßen

Passend zur Jahreszeit finden Sie hier die wichtigsten Informationen zur Winterdienstpflicht zusammengefasst.

Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung der Energiestadt Lichtenau sind die Anlieger verpflichtet, Gehwege von Schnee freizuhalten und Glätte zu beseitigen. Dies hat auf einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite zu geschehen.

Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind in der Zeit von 07:00 bis 18:00 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 18:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Dabei ist der Schnee so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Die Einläufe der Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind dabei freizuhalten.

Während der letzten Ratssitzung wurde das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung aktualisiert, da mehrere neue Straßen aufzunehmen waren. Sie finden das aktuelle Dokument in den Satzungen oder hier direkt zur Ansicht:

Bitte beachten Sie außerdem: Parkende Fahrzeuge in Kurvenbereichen, Wendeflächen, engen Straßen sowie an Kreuzungen stellen häufig eine Behinderung des Räumdienstes dar und verzögern den Winterdienst erheblich. Damit der Winterdienst ohne Beeinträchtigungen vorgenommen werden kann, wird eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m benötigt. Bitte achten Sie darauf, dass das abgestellte Fahrzeug den Räumfahrzeugen, aber auch dem Rettungsdienst und der Feuerwehr nicht im Weg steht.

Ebenso können Mülltonnen zum Problem werden. Wer seine Mülltonne rausstellt, sollte diese so nah wie möglich an das Grundstück stellen. Nach der Abfuhr sollte die Mülltonne unverzüglich vom Gehweg bzw. Straßenraum entfernt werden.

Auch unzureichend geschnittene Bäume, Sträucher und Hecken führen zu Beeinträchtigungen des Räumdienstes. Bitte überprüfen Sie, ob ein Rückschnitt veranlasst werden muss.


Für Ihre Unterstützung herzlichen Dank!