20. November 2024
Für die Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 benötigt die Energiestadt Lichtenau Ihre Unterstützung.
Für die Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 benötigt die Energiestadt Lichtenau für die Besetzung der insgesamt 16 örtlichen Wahllokale Wahlhelfer/innen.
Ein Wahlvorstand besteht jeweils aus 8 Personen (6 aktive Wahlhelfer/innen sowie 2 Ersatzpersonen z.B. für den Fall, dass jemand am Wahltag krankheitsbedingt ausfällt).
Wahlhelfer/innen sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Zu guter Letzt unterstützen die ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses. Hierzu gehört insbesondere die Auszählung der Stimmzettel.
Wahlhelfer/in kann nur werden, wer selbst wahlberechtigt ist. Das bedeutet, dass Sie am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein müssen.
Wahlhelfer bekommen bei der Bundestagswahl ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" als Aufwandsentschädigung. Das Wahlhelferamt ist ein Ehrenamt.
Wenn Sie als Wahlhelfer/in tätig werden möchten, können Sie sich gerne per E-Mail unter whlhlfrlchtnd melden.
Bitte geben Sie folgende Daten mit an: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Einsatzort (z.B. Wahllokal Holtheim)
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlamtes der Energiestadt Lichtenau unter der Rufnummer 05295-89135 zur Verfügung.