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02. Dezember 2024

Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform

Durch den Abgabenbescheid 2025 wird das Grundsteuerreformgesetz aus 2019 umgesetzt. Über die Umsetzung dieser gesetzlichen Neuregelung möchten wir Ihnen hiermit einige Informationen zukommen lassen.

Erklärtes Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität. Dies bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen in der Energiestadt Lichtenau nach der Reform in etwa so hoch sein soll, wie vor der Reform.

Diese Absicht wurde von der Energiestadt Lichtenau umgesetzt, sodass die Einnahmen im Jahr 2025 der Grundsteuer A und B, inklusive einer vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Steigerungsrate, auf demselben Niveau wie 2024 bleiben.

Um dasselbe Steueraufkommen zu erhalten, ergeben sich voraussichtlich folgende Hebesätze:

  • Grundsteuer A 342 von Hundert
  • Grundsteuer B 595 von Hundert

Die Erhöhung der Hebesätze bedeutet nicht zwangsläufig, dass der jährliche Steuerbetrag eines jeden Steuerpflichtigen höher ist. Durchschnittlich sind die Bewertungen der Grundstücke sogar niedriger als vor der Grundsteuerreform ausgefallen, sodass sich ganz überwiegend keine große Veränderung zum Vorjahr ergibt. Eine vom Gesetzgeber ermöglichte Grundsteuer C und differenzierte Hebesätze werden nicht eingeführt.

Bitte prüfen Sie im nächsten Jahr, ob der Messbetrag auf Ihrem Abgabenbescheid 2025 der Energiestadt Lichtenau mit dem Steuermessbetrag auf dem Bescheid des Finanzamtes Paderborn, welchen Sie ab dem 01.07.2022, nach Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung von der Finanzverwaltung erhalten haben, übereinstimmt. Auf diesem Bescheid vom Finanzamt können Sie auch die Bewertung nachvollziehen. Sollten Sie Fragen zur Höhe des Messbetrags (Wortlaut des Finanzamtes „Steuermessbetrag“), der Berechnung oder ähnlichem haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Paderborn (Telefon: 05251 / 100 1959).

Sollten die Messbeträge auf dem Abgabenbescheid der Energiestadt Lichtenau und dem Bescheid des Finanzamtes Paderborn nicht übereinstimmen, melden Sie sich bitte in unserem Steueramt (05295/89-21 oder 05295/89-19).

Wir weisen Sie ebenfalls daraufhin, dass zukünftig Änderungen am Grundstück oder der Bebauung dem Finanzamt eigenständig mitgeteilt werden müssen.

Detaillierte Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein – Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de

Dort finden Sie in den FAQ auch häufig gestellte Fragen: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/fragen-antworten-zur-grundsteuerreform


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